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Wegen Gewitter verspätet nicht außergöhnlich - Entschädigung - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Pauschal Mitglied
Anmeldedatum: 29.05.2014 Beiträge: 1036
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05.11.2016, 12:04 Wegen Gewitter verspätet nicht außergöhnlich - Entschädigung |
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Guten Morgen,
hier mal ein aktuelles Urteil in Sachen Entschädigung bei Verspätungen.
Das Amtsgericht Köln hat unter Aktenzeichen 114 C 208 / 15) entschieden, dass eine Airline eine Entschädigung zahlen muss, wenn Sie sich wegen einem Gewitter verspätet! Der Richter kam zu dem Schluss, dass ein Gewitter zwar ungewöhnlich sei, dennoch müsse eine Fluggesellschaft damit stets rechnen!
Im verhandelten Fall ging es um einen Flug von Wien über Frankfurt nach Singapur. Der Zubringerflug von Wien nach Frankfurt verspätete sich aufgrund eines Gewitters, dadurch kam er in Frankfurt nicht weiter und landete somit erst ca. 21 Stunden später in Singapur. Kein außergewöhnlicher Umstand, daher muss eine Entschädigung gezahlt werden!
Gut zu wissen!
Pauschal |
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