Angeblich rutschige Landebahn - Airline hat Beweispflicht - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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labu Mitglied
Anmeldedatum: 30.09.2008 Beiträge: 1352
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05.12.2016, 16:01 Angeblich rutschige Landebahn - Airline hat Beweispflicht |
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Guten,
das Amtsgerichts Frankfurt hat dieser Tage unter Az.: 29 C 2878/14 (21) ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen!
Wird ein Flug wegen einer ( angeblichen ) rutschigen Landebahn gestrichen, muss die Airline dies auch beweisen können, dass die Landung / eine Landung auch tatsächlich nicht möglich war. Kann die Airline nicht den Beweis antreten - nur Vermutungen - steht den Klägern eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zu.
Im vorliegenden Fall ging es darum, dass ein geplanter Flug von Birmingham / England nach Frankfurt annulliert ( komplett gestrichen ) wurde. Als Grund wurde angegeben, dass der Passgierjet laut der betreffenden Airline gar nicht erst in England landen konnte ( Landung zuvor ) da die Start- und Landebahn in Birmingham wegen einer Oberflächenerneuerung bei Nässe rutschig gewesen sei.
Gilt nicht - zahlen!
labu |
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