Urteil - Ausgleichsleistungen / Ansprüche gelten 3 Jahre - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Mona Mitglied
Alter: 33 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1913 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
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28.11.2014, 11:45 Urteil - Ausgleichsleistungen / Ansprüche gelten 3 Jahre |
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Guten Morgen,
hier ein wichtiges Urteil i.S. Ausgleichszahlungen ( Ansprüche ) bei Flugverspätungen - und Flugausfällen.
Das Amtsgericht Frankfurt / Main (Az.: 29 C 3591/13-44) hat jetzt zu Recht erkannt, dass Pauschal - Flugreisende die gleichen Rechte haben wie Passagiere, die ihren Flug direkt bei der Airline gebucht haben!
Man hat 3 Jahre Zeit, um mögliche Ansprüche auf eine Ausgleichsleistung anzumelden. Pauschalreisende dürften nicht schlechter gestellt werden als andere, die direkt bei der Airline gebucht haben.
http://www.airliners.de/fuer-ausgleichsleistung-verjaehrungsfrist/34266
Wichtig zu wissen!
Grüße an Alle / Schönes WE
Mona |
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