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AG Frankfurt, Boarding verpasst - keine Ansprüche - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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pink-lady Mitglied


Alter: 34 Anmeldedatum: 28.03.2009 Beiträge: 1508 Wohnort: 67105 Schifferstadt
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08.05.2019, 15:01 AG Frankfurt, Boarding verpasst - keine Ansprüche |
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Hallo, guten Tag,
das Amtsgericht Frankfurt hat in diesen Tagen ein Urteil gefällt. Dieses Urteil ist auch schon rechtskräftig geworden.
In dem verhandelten Verfahren ging es darum, ob Flugreisende, die zu spät beim Boarding erscheinen und dann nicht mitgenommen werden, Geldansprüche an den Reiseveranstalter haben. Nein - haben die Fluggäste nicht!
Die Kläger buchten eine Pauschalreise ( mit Flug ) von Frankfurt nach Hanoi. Das Boarding an dem entsprechenden Gate schloss 20 Minuten vor Abflug. Erst kurz danach erscheinen die Kläger am Gate und wurden vom Personal nicht mehr abgefertigt, dass heißt sie durften nicht mehr ins Flugzeug.
Die Kläger buchten dann auf eigene Kosten nochmals die Flüge neu für 990,00 Euro pro Person. Diese Kosten plus Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude wollten die Kläger beim AG Frankfurt einklagen. Der Reiseveranstalter zahlte nur die Steuern und die Gebühren zurück!
Beim Amtsgericht wurde festgestellt, dass nicht mehr zu klären war, ob den Klägern beim Check-in die Boardingzeit schriftlich bzw. mündlich mitgeteilt wurde. Es konnte auch nicht mehr geklärt werden, ob die Fluggastbrücke noch am Flugzeug angedockt und ob die Flugzeugtür beim Eintreffen am Flugsteig noch geöffnet war.
Die Kläger treffe an der verweigerten Beförderung eine entscheidende Mitschuld. Sie hätten wissen müssen, dass man nicht erst einige Minuten vor dem planmäßigen Abflug am Gate sein kann. Sie hätten z.B. beim Check-in auch nachfragen können, welches Eintreffen am Gate des Fliegers noch rechtzeitig sei. Der Umstand, dass nach Abschluss des Boarding, die Flugzeugtür und die Fluggastbrücke möglicherweise noch offen war, ändere daran nichts.
Im Namen des Volkes!
pink-lady  |
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