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Kreuzfahrtschiff, Nutzung Fitnessstudio bei schwerem Seegang - Kreuzfahrten / Schiffsreisen | RIU Hotels Forum
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Pauschal Mitglied
Anmeldedatum: 29.05.2014 Beiträge: 1047
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11.08.2018, 16:18 Kreuzfahrtschiff, Nutzung Fitnessstudio bei schwerem Seegang |
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Hallo Kreuzfahrer und ... ,
das Oberlandesgericht ( OLG ) in Koblenz / Rheinland-Pfalz, hat in diesen Tagen unter Aktenzeichen 5 U 351/18 ein wichtiges Schadensersatz - Urteil gefällt. Dies besagt, dass die Nutzung des Fitnessraumes bei schweren Seegang auf eigene Gefahr erfolgt. Schadensersatz wurde abgelehnt.
In dem verhandelten Fall ging es darum, dass eine Kreuzfahrttouristin auf einem Kreuzfahrtschiff bei schwerem Seegang den Fitnessraum an Bord aufgesucht hat. Beim Abstieg vom Laufband kam sie zu Fall und zog sich eine schwere Zerrung und eine Schwellung zu. Sie forderte von der Reederei Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen entgangener Reisefreude! Die Verantwortlichen auf dem Schiff hätten den Fitnessraum sperren müssen, da dies nicht getan wurde, würde eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorliegen.
Das OLG wies die Klage ab mit der Begründung, dass die Nutzung des Fitnessraumes, bei schwerer See, auf eigene Gefahr erfolgt sei. Es liege auch auf der Hand, dass man sich auf einem Schiff bei schwerem Seegang vorsichtig bewegen muss! Jeder müsse für sich selbst entscheiden, welches Risiko er dabei eingeht! Ein Sturz hätte auch an jeder anderen Stelle des Kreuzfahrtschiffes passieren können!
War wohl nix - Satz mit X!
Pauschal |
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