Pauschal Mitglied

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08.03.2016, 16:29 Flugzeug wg. Gewitter zum Ausweichflughafen - nix zahlen |
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Hallo,
es gibt in Sachen Reiserecht mal wieder ein neues Urteil. Es geht / ging um eine mögliche Entschädigung bei einer Flugverspätung. Das Urteil wurde vom Landgericht Darmstadt, Az: 7 S 52/15, im Namen des Volkes gesprochen.
Was war vorgefallen?
Die Klägerin flog von Frankfurt in Richtung Korfu / GR. Bereits beim Start in Frankfurt wusste man, dass über Korfu ein schweres Gewitter tobt. Die Maschine hob aber ab und konnte dann letztendlich wegen des schlechten Wetters nicht auf Korfu / GR landen, sondern musste dann letztendlich zum Nachtanken in Athen / GR. runter. Irgendwann ging es dann weiter. Die Klägerin kam mit einer Verspätung von über 4 Stunden auf Korfu / GR an. Die Fluglinie lehnte eine Entschädigung ab.
Es wurde von Seiten der Klägerin vorgebracht, dass man wußte, dass das Gewitter tobt und man hätte genügend Kerosin in Frankfurt tanken müssen, dass man ggfls. auch Warteschleifen bei Korfu hätte fliegen können, bis eine Landung möglich gewesen wäre.
Das Landgericht Darmstadt entschied jetzt in 2. Instanz, dass die Fluglinie ihre Flugzeuge NICHT so betanken muss, dass man lange Warteschleifen fliegen kann. Denn es sei ja oft nicht vorhersehbar, wann ein Gewitter endlich vorbei / bzw. abgezogen ist.
Die Airline muss für die Verzögerung keine Entschädigung bezahlen, da das Unwetter in diesem Fall als ein außergewöhnlicher Umstand zu werten ist!
Wie das Urteil in 1. Instanz lautete, weiß ich jetzt nicht, stand auch nicht dabei. Wäre aber interessant gewesen, wie da geurteilt wurde. Pro Fluglinie oder pro Klägerin?!
Pauschal  |
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