LeoX Mitglied
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27.11.2018, 16:21 Probleme Nachtflugverbot, Ausweichflughafen - Entschädigung |
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Hallo Reisefreunde,
es gibt wohl ein Urteil das besagt, dass wenn eine Airline wegen einem bestehenden Nachtflugverbot am Zielflughafen nicht mehr landen darf und ausweicht auf einen anderen Flughafen, es dann eine EU Entschädigung gibt, wenn man mit Bussen mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt!
Es zählt die Ankunft am eigentlichen Zielflughafen! Es ist ein gravierender Grund, daher steht den Passagieren eine EU - Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro – je nach Länge der Flugstrecke - zu!
Sollte die Verspätung nach der Landung am Ausweichflughafen und dem Bustransfer unter 3 Stunden betragen, dann gibt es keine Entschädigung.
Lasse es mal so stehen. Habe jetzt nicht gefunden, vom welchen Gericht und von wann das Urteil stammt.
Schönen Abend
LeoX |
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