Angela Mitglied


Alter: 74 Anmeldedatum: 03.09.2008 Beiträge: 2229 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
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12.03.2016, 11:56 BGH - Urteil, Fluglinien dürfen Zahlung sofort verlangen |
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Hallo, guten Morgen,
Der BGH ( ( Az.: X ZR 97/14, + X ZR 98/14, + X ZR 5/15 ) hat Mitte Februar 2016 entschieden, dass Airlines bei Flugbuchungen eine sofortige Zahlung verlangen können, unabhängig von der Höhe des Preises und dem zeitlichen Abstand zum Reiseantritt. Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste, wenn der Flugpreis bei Vertragsschluss sofort und vollständig fällig wird. Für solche Flugbuchungen gelten nun mal andere Zahlungsregeln als für die " normalen " Pauschalreisen
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die Vorauszahlungsklauseln von Lufthansa, Condor und TUIfly.
Bei Pauschalreisen hatte der BGH ( ( Az.: X ZR 85/12 ) schon früher mal entschieden, dass eine Anzahlung von höchstens 20 % fällig werden kann und eine Restzahlungsfrist von maximal 30 Tagen vor Abflug festgelegt.
Mal zur Kenntnis!
Angela  |
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