Urteil gg. Ryainar, in Deutschland gilt deutsches Recht - Ryanair | RIU Hotels Forum
 |
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Karina Mitglied


Alter: 44 Anmeldedatum: 24.05.2010 Beiträge: 1436 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
|
03.02.2018, 12:21 Urteil gg. Ryainar, in Deutschland gilt deutsches Recht |
|
|
Guten Morgen,
mal wieder hat die Billigfluglinie Ryanair aus Irland eine Niederlage bei einem deutschen Gericht " eingefahren ".
Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Urteil ( vom 11.01.18 ) entschieden, Az. 17 C 5050/17, dass für Flugbuchungen in Deutschland auch deutsches Recht gilt und auch anzuwenden ist.
Die Vertragsklausel " Gerichtsstand ist Irland " ist unwirksam. Eine Anwendung ausländischen Rechts ist in Deutschland nicht zulässig. Ein Verbraucher, der einen Flug in Deutschland gebucht hat, könne mit Recht auch davon ausgehen, dass hier auch deutsches Recht gilt.
Ryanair unterlag nicht zum ersten Mal bei ähnlichen Urteilen!
Punkt .. Ende .. Aus!
Karina  |
|
|
|
 |
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
 |
Anzeige
Status:
|
|
|
|
 |
|
|
|
|