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04.04.2019, 12:59 Urteil Europäischer Gerichtshof - Schraube auf Landebahn! |
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Hallo,
der Europäische Gerichtshof ( EuGH in Luxemburg ) hat am heutigen Donnerstag, dem 04. April 2019, ein Grundsatzurteil in Sachen Entschädigung bei Reiseverspätungen gefällt. Aktenzeichen: C-501/17.
Es ging in dem Fall um eine Klage eines Passagieres am Landgericht in Köln. Die Kölner Richter hatten den Fall zur Klärung an den EuGH abgegeben. Eine Germanwings - Maschine landete in Dublin. Hier stellte man fest, dass sich eine Schraube in einen Reifen gebohrt hatte. Der Reifen musste in Dublin gewechselt werden, dadurch verspätete sich der Weiterflug nach Düsseldorf um 3 1/2 Stunden.
Der EuGH stellte jetzt fest, dass eine Schraube auf der Landebahn zu Flugverspätungen führen kann, die benachteiligten Passagiere aber nicht automatisch eine Entschädigung beanspruchen können. Es handele sich um einen " außergewöhnlichen Umstand ". Die Fluglinie ist zunächst nicht verantwortlich. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe nur dann, wenn die Fluglinie sich nicht ausreichend um Schadensbegrenzung bemüht hat.
Die Fluglinien müssen in Zukunft alles mögliche tun, um größere Verspätungen zu vermeiden. Es sei - lt. EuGH - zum Beispiel auf den meisten Flughäfen möglich, dass man gesonderte Verträge über einen beschleunigten Service bei Reifenschäden abschließen kann.
Der Gerichtsfall geht jetzt wieder nach Köln zurück. Dort muss im Einzelfall jetzt geprüft werden, ob Germanwings ausreichende Anstrengungen in Dublin unternommen hat um eine Verspätung zu vermeiden!
Das ist mal ne Kurzzusammenfassung!
Schönen Tag
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