Golf Mitglied
Alter: 44 Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 1660 Wohnort: BL Bayern
Status: Offline
|
13.11.2018, 15:47 Urteil AG Hannover - Reifen am Flieger beschädigt - zahlen |
|
|
Hallo, Tag,
das Amtsgericht in Hannover hat unter Aktenzeichen 462 C 2065/17 ein Urteil zugunsten des Passagieres gefällt. Die Airlines muss 400,00 Euro Entschädigung zahlen!
Im vorliegenden Fall ging es darum, dass ein Passagier von Hannover nach Teneriffa fliegen wollte. Wegen einem Reifenschaden ( metallischer Fremdkörper im Reifen ) konnte die eigentliche Maschine nicht starten. Letztendlich kam der Passagier mit ca. 18 Stunden Verspätung in Teneriffa an.
Das Gericht urteilte, dass KEIN außergewöhnlicher Umstand vorlag. Die Fluglinie begründete die Weigerung der Entschädigung zunächst damit, dass auf der Startbahn liegende Objekte nicht der Fluglinie anzulasten sein, sondern ggfls. dem Flughafen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich nicht feststellen lasse, ob der Fremdkörper auf der Start- und Landebahn oder während der Standzeit des Flugzeugs in den Reifen eingedrungen war. Ein Beweis konnte die Fluglinie nicht antreten, daher war die Entschädigung nach EU Recht fällig!
400,00 Euro sind an den Passagier zu zahlen.
Golf |
|