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Reiserecht - Veranstalter muss für den Ersatzflug zahlen

 
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Urlauber
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 02.02.2017, 14:14    Reiserecht - Veranstalter muss für den Ersatzflug zahlen

Hallo,

hier ist mal ein interessanter Fall aus dem Reiserecht.

Eine Familie ( Vater / Mutter / Tochter ) machten eine Pauschalreise auf die Malediven. Der fest gebuchte Rückflug an einem Sonntag nach Deutschland fiel aus. Der Reiseveranstalter buchte die Urlauber und die og. Familie auf einen Ersatzflug am nächsten Tag um. Angeblich war ein früherer Ersatzflug nicht zu beschaffen. Rückflug also 24 Stunden später als geplant.

Da die Familie montags wieder arbeiten musste, schauten Sie sich auf den Malediven nach Ersatzflügen um! Sie wurden fündig und flogen sonntags - wie geplant - nach Deutschland zurück. Die Kosten für die Tickets in Höhe von 2838,00 Euro stellten Sie dem Reiseveranstalter in Rechnung. Dieser lehnte eine Bezahlung ab! Die Familie klagte gegen den Reiseveranstalter. Es kam zu einer Gerchtsverhandlung!

Das Amtsgericht in Hannover hat nun " im Namen des Volkes " ein Urteil gefällt
( Az.: 568 C 7273/15 ).


Die Reisenden müssen eine 24-stündige Verspätung ihres Rückflugs nicht hinnehmen. Sie können eigenständig einen früheren Alternativflug buchen und die Kosten dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen!
Ende Aus - zahlen!

Kann man nur hoffen, dass dieses Urteil auch rechtskräftig wird!

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Hallo Urlauber,

Reiserecht - Veranstalter muss für den Ersatzflug zahlen


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