LG Korneuburg / Austria - 23 Klauseln von Lauda unzulässig - Lauda (vorher LaudaMotion) | RIU Hotels Forum
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Golf Mitglied
Alter: 44 Anmeldedatum: 16.12.2012 Beiträge: 1660 Wohnort: BL Bayern
Status: Offline
|
16.10.2019, 13:56 LG Korneuburg / Austria - 23 Klauseln von Lauda unzulässig |
|
|
Hallo - Tag,
das österreichische Landgericht in Korneuburg hat in Sachen Lauda ( Laudamotion ) verhandelt und hat im Namen des Volkes verkündet, dass 23 Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig sind.
Der österreichische " Verein für Konsumenteninformation " hatte dagegen geklagt und jetzt Recht bekommen! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ich weiß jetzt nicht alle Punkte - sind nicht alle aufgeführt in dem Bericht. Ua. ging es aber um den Ausschluss von Fluggastrechte - Services und die Gebühren für die Gepäcklagerung.
Ich versuche mal noch weiter zu suchen! Wenn wer was weiß, dann bitte ergänzen.
War das " eine Klatsche " für die österreichische Ryanair " wie die Laudamotion jetzt schon in Österreich scherzhaft genannt wird?!
Golf |
|
|
|
|
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
|
Anzeige
Status:
|
|
|
|
|
RRatlos Mitglied
Anmeldedatum: 09.09.2015 Beiträge: 1224
Status: Offline
|
16.10.2019, 14:12 LG Korneuburg / Austria - 23 Klauseln von Lauda unzulässig |
|
|
Hi,
man muss zu Anfang gleich mal feststellen, dass es in diesem Verfahren nicht um die verlangten Check In - Gebühren von LaudaMotion ging. Dies ist ein gesondertes Verfahren und hat noch kein Abschluss gefunden.
Habe noch eine nicht zulässige Klausel in dem Urteil von gestern gefunden:
LaudaMotion hatte den Kunden auferlegt, dass man bei möglichen Beschwerden sich nur per Mail, Fax oder Online - Beschwerdeformular an Laudamotion wenden konnte.
Dies sei eine unzulässige Beschränkung, da den Verbrauchern beispielsweise verwehrt wurde mittels eines Briefes sich an die Fluggesellschaft zu wenden!
RRatlos |
|
|
|
|
|
|
|
|