Urlauber Mitglied
Alter: 73 Anmeldedatum: 06.09.2008 Beiträge: 2064 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
|
16.05.2016, 09:47 Keine Entschädigung - Zubringerflug außerhalb der EU |
|
|
Guten Morgen,
habe gerade ein Urteil gelesen vom Landgericht Darmstadt, Az.: 7 S 185 / 14, in Sachen Entschädigung bei Verspätungen.
Das LG Darmstadt hat in einem Fall jetzt entschieden, dass eine Airline KEINE Entschädigung zahlen muss, wenn ein Zubringerflug außerhalb der EU Verspätung hatte und dadurch der Flug nach Deutschland auch verspätet war.
Bei dem Fall ging es darum, dass Personen von San Jose / Pananama, über Panama City und Santo Domingo / DomRep nach Deutschland fliegen wollten. In San Jose / Panama kam es zu Überbuchungen und die klagenden Personen wurden nicht mitgenommen. Somit konnten Sie Ihren Weiterflug auch nicht erreichen und kamen erst mit über 13 Stunden Verspätung in Deutschland an.
Die Richter beim LG kamen zu dem Schluss, dass die Airline, die den Zubringerflug durchführte, keine in der EU ansässige Fluggesellschaft war und der Zubringerflug endete auch nicht in einem Mitgliedsstaat der EU. Somit finde die entsprechende EU - Verordnung auch keine Anwendung - aus basta - keine Entschädigung!
Urlauber |
|