Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Mc Logo Mitglied
Anmeldedatum: 11.09.2010 Beiträge: 1638 Wohnort: BL Bayern
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02.11.2016, 13:21 Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet |
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Hallo,
lt. einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 54 C 141/16, steht einem KEINE Entschädigung zu, wenn die betreffende Fluggesellschaft die Passagiere frühzeitig über eine Umbuchung in Kenntnis setzt. Frühzeitig bedeutet hier mindestens 2 Wochen vor Abflug.
Im verhandeltem Fall ging es darum, dass der Kläger zunächst einen Flug von Entebbe / Uganda über Amsterdam / Niederlande nach Düsseldorf gebucht hatte. Der Flug von Uganda wurde damals um 10 Minuten nach hinten verschoben, dadurch erreichten die Kläger in Amsterdam nicht mehr den Flug nach Düsseldorf.
Die Airline buchten die Kläger ab Amsterdam nach Düsseldorf auf eine spätere Maschine um. Dies wurde den Klägern aber rechtzeitig - mindestens 14 Tage vorher - mitgeteilt, daher KEINE Entschädigung.
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labu Mitglied
Anmeldedatum: 30.09.2008 Beiträge: 1352
Status: Offline
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02.11.2016, 13:29 Keine Entschädigung wenn Airline Änderung rechtzeitig meldet |
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Denke auch, dass die 14 Tage Frist soweit ok ist. Da hat man Zeit sich ggfls. noch anders zu entscheiden bzw. anders zu planen!
labu |
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