Fluggast im Rollstuhl verpasst Flug, kam zu spät ans Gate! - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
Max Mitglied
Anmeldedatum: 30.03.2017 Beiträge: 843
Status: Offline
|
17.05.2017, 15:02 Fluggast im Rollstuhl verpasst Flug, kam zu spät ans Gate! |
|
|
Schönen Tag,
das Landgericht Frankfurt hat unter Az.: 2-24 S 110 / 16), in diesen Tagen ein Urteil im Namen des Volkes gefällt. Es ging um eine geforderte Entschädigungszahlung. Was war geschehen?
Ein Fluggast im Rollstuhl hatte am Frankfurter Flughafen einen Rollstuhlservice gebucht. Warum auch immer, er kam zu spät am Gate an und konnte nicht mehr den Flieger erreichen. Die Person kam aus München und wollte dann über Frankfurt nach Vancouver / Kanada weiter. Der Zubringerflug aus München war pünktlich, doch die Zeit reichte nicht, der Weiterflug wurde verpasst.
Urteil:
Die Fluglinie muss KEINE Entschädigung zahlen. Der Rollstulservice ist Sache des Flughafens und hat mit der Airline nichts zu tun. Der Fluggast muss rechtzeitig am Gate erscheinen, kommt er verspätet steht ihm keine Entschädigung zu. Das gilt auch für einen mobil eingeschränkten Passagier.
Max |
|
|
|
|
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
|
Anzeige
Status:
|
|
|
|
|
|
|
|
|