Bei Vogelschlag kann es auch Ausgleichszahlungen geben! - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Anmeldedatum: 11.09.2010 Beiträge: 1638 Wohnort: BL Bayern
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23.03.2015, 17:35 Bei Vogelschlag kann es auch Ausgleichszahlungen geben! |
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Tag,
stellen Sie sich vor, ein Vogelschlag verhindert den Flug in den Urlaub. Die Urlauber kommen erst 13 Stunden später am Zielflughafen an! Ausgleichzahlungen abgelehnt sagt die Airline, weil " außergewöhnlicher Umstand ".
Das sah das Amtsgericht Frankfurt jetzt anders und verpflichtete die Airlines zu Zahlung. AG Frankfurt - Az.: 30 C 2462/13 ( 68 ).
Ein Vogelschlag führt nicht automatisch dazu, dass die Airlines KEINE Ausgleichszahlungen leisten muss! Ein Vogelschlag ist kein außergewöhnlicher Umstand, solange nicht klar ist, wann das Tier in das Triebwerk geflogen ist. Wird der Flug wegen des Schadens annulliert, muss die Airline dem Kunden also eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht zahlen.
http://www.airliners.de/urteil-vogelschlag-flugausfall/35212
Na also!
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