Golf Mitglied


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20.11.2019, 14:56 Amtsgerichtsurteil gg. Ryanair - iS. Steuern und Gebühren! |
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Tag,
ein Rechtsdienstleister hat im Auftrag von Kunden gegen Ryanair eine Klage eingereicht, weil Ryanair in der Vergangenheit - wenn man nicht mitgeflogen ist - die Gebühren für Start, Landung und Kontrollen nicht zurückerstattet hat. Diese Gebühren musste Ryanair ja nicht weiterreichen!
Das Amtsgericht in Bühl ( Baden Württemberg ) hat jetzt ein Urteil gefällt. Ua. ist in dem Urteil aufgeführt, dass Ryanair offenlegen muss, wie viel vom Gesamtpreis auf Steuern und Gebühren entfallen.
Da kann man gespannt sein, was da raus kommt! Es ist in einem solchen Fall zu bedenken, dass, sagen wir mal ein Ryanair - Ticket 10,00 Euro kostet. Der Preis für die Sicherheitskontrolle z..B. in Frankfurt schon pro Passagier 9,50 Euro kostet + Start-, Lande- und Fluglotsengebühren! Da wird man schon deutlich über 10,00 Euro kommen!
Denkt man weiter, dann kommt man zu dem Schluss, dass die Fluglinie dafür bezahlt, dass man überhaupt mitfliegt!
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