Flughafen - Pushback-Fahrzeug stand nicht bereit, Verspätung - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Max Mitglied
Anmeldedatum: 30.03.2017 Beiträge: 844
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28.07.2017, 11:02 Flughafen - Pushback-Fahrzeug stand nicht bereit, Verspätung |
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Hallo,
noch ein Urteil! Das Amtsgericht Erding ( Az.: 7 C 1934/15 ) hat in diesen Tagen ein Urteil gefällt und hat entschieden, dass Flugpassagiere keinen Anspruch auf Entschädigung haben ( bei Verspätung ) wenn am Abflughafen das Pushback - Fahrzeug ( schiebt die Flugzeuge vom Gate rückwärts weg ) zur Verfügung steht und dadurch eine Verspätung von mehr als 3 Stunden entsteht.
Die Airline muss keine Entschädigung zahlen, weil sie nicht dafür verantwortlich zu machen ist, wenn am Flughafen etwas schief geht mit dem Pushback - Fahrzeug! Verantwortlich ist jemand anderes, nicht aber die Fluglinie. Das Schleppfahrzeug wird vom Flughafen eingesetzt!
Was war geschehen:
Passagiere wollten vom chinesischen Flughafen Guangzhou über Paris nach München fliegen. Der Flieger konnte in China nicht rechtzeitig starten, weil das Pushback - Fahrzeug erst verspätet am Gate eintraf und die Maschine erst erheblich verspätet abheben konnte. Dadurch verpassten die Passagiere ihren Anschlussflug in Paris und kamen dann mit mehr als 3 Stunden Verspätung in München an!
Es handelt sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Die verspätete Starterlaubnis habe nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft gelegen! Die Airline sei pünktlich startbereit gewesen.
Max |
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