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29.02.2016, 14:51 Flug verspätet von Zubringer-Airlines, Entschädigung fällig |
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Hallo,
das Landgericht Berlin hat in einem Berufungsverfahren ( Az.: 57 S 18/14 ) dieser Tage entschieden, dass bei einer Verspätung der Zubringer - Airlines, diese auch eine Entschädigung zahlen muss, wenn dadurch der folgende Anschlussflug verpasst wird.
Das Urteil besagt, dass die Airline des ersten Fluges eine Entschädigung wegen Verspätung zahlen muss, auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchgeführt hat.
Die Kläger hatten durch die Verspätung den Weiterflug verpasst und waren dadurch erst 25 Stunden später an ihrem Urlaubsort. Für den Kunden - so urteilten die Richter - spiele es nämlich keine Rolle, ob beide an der Flugreise beteiligten Airlines Codeshare - Partner sind und somit gemeinsam Flüge anbieten - oder eben nicht. Die erste Airline war zwar für den zweiten Flug nicht verantwortlich, aber durchaus für die Gesamtverspätung der Flugreise.
Daher sei eine Entschädigung zu zahlen.
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