labu Mitglied
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14.08.2018, 11:22 Urteil Reiserecht - Flugausfall wegen Schlechtwetter |
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Hallo,
das Amtsgericht Hannover hat unter Az.: 461 C 9188/16 aktuell ein Urteil gefällt in Sachen Entschädigung nach EU Recht. Passagieren steht eine Entschädigung zu, wenn der geplante Flug kurzfristig wegen Schlechtwetter gestrichen wird.
In dem Fall vor dem AG Hannover ging es darum, dass eine Flugreise von Hannover nach London kurzfristig abgesagt wurde. Die verklagte Fluglinie gab an, dass der Flug abgesagt werden musste, weil die Maschine am Vorabend gar nicht erst von London nach Hannover fliegen konnte, wegen Schlechtwetter und ein Nachtflugverbot in London - Heathrow besteht.
Das Gericht entschied, dass Schlechtwetter auf dem Vorflug kein Grund sei. Zudem konnte die Airline nicht nachweisen, dass sie nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hatte, um die Annullierung zu verhindern. Sie konnte zum Beispiel nicht erklären, warum keine Ersatzmaschine in Hannover bereitstand.
Also - eine Entschädigung von 250,00 Euro pro klagender Person ist fällig!
labu |
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