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Hotel - Reisemangel, Anspruch rechtzeitig & richtig anmelden - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Max Mitglied
Anmeldedatum: 30.03.2017 Beiträge: 843
Status: Offline
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09.03.2018, 08:24 Hotel - Reisemangel, Anspruch rechtzeitig & richtig anmelden |
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Hallo Reisefans,
habe gerade in einem Magazin gelesen, dass das Landgericht Frankfurt in einem Urteil in Sachen Reisemangel entschieden hat. Aktenzeichen des LG Frankfurt lautet: 2-24 A 217/16.
Es geht in dem Urteil um folgendes:
In einem Urlaub tritt ein Reisemangel auf, wobei ein Pauschalurlauber eventuell Anspruch auf
" Geld zurück " haben könnte.
Wichtig:
Die Urlauber müssen diesen Anspruch nach ihrem Urlaub auf jeden Fall dem Reiseveranstalter schriftlich melden. Den Mangel nur beim Reiseleiter vor Ort anzumelden, reicht in keinem Fall aus! Ein Reiseleiter vor Ort, kümmert sich
ggfls. nur darum, dass ein möglicher Mangel vor Ort beseitigt wird.
Der Reiseleiter kann ( könnte ) die Anspruchsmeldung an den Veranstalter weiterleiten, er muss es aber grundsätzlich nicht.
Daher grundsätzlich selbst nach dem Urlaub tätig werden und den Reiseveranstalter anschreiben und den Anspruch anmelden.
Max |
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Urlauber Mitglied
Alter: 73 Anmeldedatum: 06.09.2008 Beiträge: 2064 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
Status: Offline
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10.03.2018, 10:55 Hotel - Reisemangel, Anspruch rechtzeitig & richtig anmelden |
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Hierbei sollte man aber auch bestimmte Fristen beachten. Ich weiß jetzt nicht die genaue Frist, am besten nach der Rückkehr aber direkt was aufsetzen und abschicken. Auf jeden Fall ein Brief mit der Post und am besten noch mit Rückschein, damit ist man " anmeldetechnisch " schon mal auf der sicheren Seite.
Urlauber |
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Pauschal Mitglied
Anmeldedatum: 29.05.2014 Beiträge: 1036
Status: Offline
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10.03.2018, 11:05 Hotel - Reisemangel, Anspruch rechtzeitig & richtig anmelden |
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Hallo,
was mir noch wichtig in diesem Zusammenhang erscheint ist die Sache, dass man sich vor Ort NICHT vom Reiseleiter " abfertigen " lässt und somit ggfls. alle weiteren Ansprüche verliert.
Bekannte hatten ein Problem mit einer defekten Klimaanlage über fast die gesamten Urlaubstage. Der Reiseleiter vor Ort schaffte zunächst mal eine kleine Abhilfe und veranlasste, dass in den betroffenen Zimmer Ventilatoren aufgestellt wurden. Zuletzt gab es noch eine kleine Barentschädigung von 50,00 Euro direkt vor Ort. Den Betrag ließ sich der Reiseleiter schriftlich bestätigen. Was dabei übersehen wurde im Kleingedruckten war, dass man sich damit auch von weiteren Ansprüchen ausgeschlossen hatte!
Pauschal |
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