Flugzeugzusammenstoß auf dem Rollfeld - Entschädigung fällig - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Max Mitglied

Anmeldedatum: 30.03.2017 Beiträge: 877
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18.11.2017, 10:57 Flugzeugzusammenstoß auf dem Rollfeld - Entschädigung fällig |
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Ja Servus,
das Amtsgericht Nürtingen hat unter Az.: 10 C 1551/15 in diesen Tagen entschieden, dass ein Flugzeugzusammenstoß auf dem Rollfeld kein außergewöhnlicher Umstand sei und daher eine Entschädigung bei Verspätung fällig sei!
Tenor aus dem Urteil:
... Wenn sich 2 Flugzeuge auf einem Flughafen, warum auch immer berühren, steht den Passagieren bei einer Flugstreichung eine Entschädigung nach EU Recht zu. So ein Vorfall komme zwar recht selten vor, dennoch kann der Vorfall nicht als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden. Die Fluglinie muss die Entschädigung zahlen. Die Nutzung der Rollwege, der Start- und Landebahn auf einem Flughafen gehöre zur normalen Ausübung der Tätigkeiten ... !
Zum Fall in Kurzform:
Auf dem Flughafen von Stuttgart touchierte ein Flugzeug eine andere Maschine auf dem Rollfeld. Der Flug in dieser Maschine von Stuttgart nach Amsterdam wurde gestrichen. Der / die Kläger forderten daraufhin eine Ausgleichzahlung von je 400,00 Euro.
Urteil im Namen des Volkes:
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