|
Schalterschließung Check in - wer zu spät kommt hat Pech - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
|
Autor |
Nachricht |
TaminaH Mitglied
Anmeldedatum: 21.09.2016 Beiträge: 706 Wohnort: BL Saarland
Status: Offline
|
04.04.2017, 16:01 Schalterschließung Check in - wer zu spät kommt hat Pech |
|
|
Hallo Reisefreunde,
das Landgericht Frankfurt hat unter Az.: 2-24 O 95 / 15 ein Urteil in einer wohl wichtigen Reisefrage gefällt. Es ist somit schon die 2. Gerichtsinstanz.
In dem Fall ging es um eine Reisegruppe, die von Beirut zurück nach Stuttgart fliegen wollte. Die Hauptstraße zum Flughafen war wegen eines Anschlags gesperrt. Die Gruppe erschien erst 30 Minuten vor dem geplanten Abflug am Check-in-Schalter, welcher bereits geschlossen war. Die entsprechende Fluggesellschaft weigerte sich auch, den Check in Schalter wieder zu öffnen. Dagegen klagten die Personen.
Das Landgericht Frankfurt gab der Fluggesellschaft recht. Sie sei nicht in der Pflicht gewesen, den Check in Schalter wieder für die Gruppe zu öffnen. Wer erst nach dem Schließen des Schalters am Flughafen erscheint, hat Pech gehabt. Auch gebe es keine Verpflichtung, einen Check-in-Schalter so lange offen zu halten, wie der Flug auf den Anzeigetafeln des Flughafens angezeigt wird. Unerheblich war auch, dass der Flug erst mit 25 Minuten Verspätung abhob. Die Betriebsabläufe ließen es nicht zu, den Schalter entsprechend länger offen zu halten.
Die Fluggäste müssen auch auf eigene Kosten einen neuen Flug buchen und tragen dafür auch selbst die Kosten!
TaminaH |
|
|
|
|
Anzeigen
Status: online
|
|
|
|
|
Anzeige
Status:
|
|
|
|
|
RRatlos Mitglied
Anmeldedatum: 09.09.2015 Beiträge: 1234
Status: Offline
|
04.04.2017, 16:20 Schalterschließung Check in - wer zu spät kommt hat Pech |
|
|
Tag,
weiß jetzt nicht welche Fluggesellschaft das war. Ist zunächst auch mal egal. Denke die hätten können, wollten aber wohl nicht mehr!
RRatlos |
|
|
|
|
|
|
|
|