Keine Entschädigung - Triebwerkausfall nach Vogelschlag - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Mona Mitglied
Alter: 33 Anmeldedatum: 26.09.2009 Beiträge: 1923 Wohnort: BL Rheinland - Pfalz
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14.06.2016, 13:46 Keine Entschädigung - Triebwerkausfall nach Vogelschlag |
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Hallo,
das Landgericht Darmstadt - Az.: 7 S 176 / 14 - hat jetzt in 2. Instanz entschieden, dass Passagiere KEINE Entschädigung bekommen, wenn ein Triebwerk eines Flugzeugs nach dem Start durch Vogelschlag beschädigt wird! Das Flugzeug dreht um und kehrt zum Flughafen zurück.
Das Gericht erkannte, dass hier ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und somit steht den Passagieren bei einer Verspätung keine Entschädigung zu! Das Risiko eines Vogelschlags lasse sich von der Airline nicht vermeiden - daher keine Entschädigung!
Mona |
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