Arlines haften nicht bei Streik des Sicherheitspersonals - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Traum Mitglied
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08.01.2015, 16:20 Arlines haften nicht bei Streik des Sicherheitspersonals |
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Guten Tag,
hier mal ein Urteil vom Amtsgericht in Hamburg ( Az.: 36a C 462/13 ) in Sachen Klage wegen einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht wegen einer verzögerten Reise.
Der Amtsrichter hat in dem aktuellen Fall entschieden, dass Passagiere KEINE Ausgleichszahlung bekommen, wenn der Flieger nicht abheben kann, weil ein Streik des Sicherheitspersonals dies verhindert habe. Die Fluggesellschaft habe keinen Einfluss darauf.
Alles weitere zum Sachverhalt hier:
http://www.airliners.de/airline-streik-sicherheitspersonals/34573
traum |
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