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Anspruch auf Ausgleichszahlung - besteht auch mehrfach! - Reisefragen / Reisehinweise | RIU Hotels Forum
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Ritzel Mitglied
Alter: 38 Anmeldedatum: 22.06.2012 Beiträge: 1518 Wohnort: BL Rheinland-Pfalz
Status: Offline
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03.10.2014, 15:00 Anspruch auf Ausgleichszahlung - besteht auch mehrfach! |
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Hallo guten Tag,
habe gerade ein interessantes Urteil zu dem Anspruch auf Ausgleichszahlung gefunden und will es mal hier einstellen.
Es handelt sich um ein Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main, Az: 31 C 3349 / 12. Hier ist natürlich zu bedenken, dass Urteile von Amtsgerichten immer nur einen Einzelfall behandeln und nicht bindend für andere Gerichte sind. Denke hier auch mal, dass die Gegenseite in die nächste Instanz geht! Also abwarten und .. Tee trinken.
Was war vorgefallen:
Ein Fluggast hatte einen Flug für 07:20 Uhr gebucht. Dieser Flug wurde annulliert. Die Fluggesellschaft buchte den Mann dann auf einen Flug für 12:15 Uhr um. Dann fiel auch dieser Flug wieder aus! Letztendlich erreichte der Fluggast erst am späten Abend gg. 21:50 Uhr sein Reiseziel.
Dagegen hatte der Fluggast geklagt und verlangte für BEIDE nicht rechtzeitig durchgeführte Flüge jeweils einen Betrag von 250,00 Euro, also 500,00 Euro. Das Gericht sprach der Person 2 x 250,00 Euro zu!
Hier mal alles dazu lesen:
http://www.airliners.de/weitere-ausgleichszahlung-alternativflug/33704
Guten Flug
Ritzel |
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KanarenFan Gast
Status: Offline
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03.10.2014, 15:23 Anspruch auf Ausgleichszahlung - besteht auch mehrfach! |
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Moin,
Meine Schwiegereltern sind letztes Jahr pauschal über TUI in die Türkei geflogen. Am Flughafen in Hannover angekommen, war schon abzusehen, dass es eine Verspätung geben wird. Insgesamt waren es dann knapp 5 Stunden Verspätung beim Hinflug.
Aus dem Urlaub zurück wurde die TUI angeschrieben. Geboten haben sie 100 Euro pro Person. Diese wurde abgelehnt, es ging letztlich vor Gericht und meinen Schwiegereltern wurden letztlich pro Person 400 Euro zugesprochen ... Genau das was einem Fluggast zusteht, wenn die Verspätung zwischen drei und fünf Stunden am Zielort beträgt. |
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LeoX Mitglied
Alter: 34 Anmeldedatum: 24.12.2013 Beiträge: 1346 Wohnort: BL NRW
Status: Offline
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04.10.2014, 17:24 Anspruch auf Ausgleichszahlung - besteht auch mehrfach! |
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Tag,
gut so .. schade aber immer wieder, dass da immer wieder geklagt werden muss! Jeder einzelne muss da für sich zu Gericht schlappen und klagen!
Mmmhh
LeoX |
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